„Die Entwicklung in den folgenden Monaten wird im Wesentlichen von der vielzitierten Eigenverantwortung des Einzelnen, wohl aber auch von den Infektionsschutzmaßnahmen der Bundesländer abhängig sein. Damit meine ich, dass niemand mit einer Infektion zur Arbeit gehen sollte und die Möglichkeit des Homeoffice weiter genutzt werden“, erklärt Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK Dachverbandes. „Nicht zu beeinflussen sind allerdings unvorhersehbar neu auftretende Grippe- oder COVID-19-Virusvarianten. Hier empfiehlt sich eine geeignete Schutzimpfung, vor allem für die sogenannten vulnerablen Gruppen.“
Sonderauswertung COVID-19 Oktober 2022
Die Sonderauswertung COVID-19 zeigt im Monat Oktober, dass die Fallzahlen mit 125,1 AU-Fällen je 10.000 beschäftigten Mitgliedern (September 2022: 74,4 AU-Fälle, August: 81,5 AU-Fälle) wieder angezogen sind. Dabei haben sie aber noch nicht das Niveau der AU-Fälle im März 2022 mit 153,7 AU-Fällen, je 10.000 beschäftigten Mitglieder erreicht.
Gleiches gilt auch für die Fehltage, die mit 1.001 AU-Tagen je 10.000 Beschäftigte sich zum Vormonat fast verdoppelt haben (September: 524 AU-Tage, August: 623 AU-Tage). Aber auch hier lag das Niveau von März dieses Jahres (1.250 AU-Tage je 10.000 Mitglieder) noch höher. Die durchschnittliche Falldauer ist im Oktober auf 8,0 Tage je Fall im Vergleich zum Vormonat (September: 7,0 Tage je Fall; August: 7,6 Tage je Fall) um einen Tag angestiegen (siehe Diagramm 2). Bezogen auf alle AU-Fälle bzw. AU-Tage im Oktober 2022 beträgt der Anteil der mit COVID-19 in Verbindung stehenden AU-Fälle 6,3 Prozent (September: 4,2 Prozent) bzw. bei den AU-Tagen 4,8 Prozent (September: 3,0 Prozent).
„Mit Blick auf die Infektionszahlen im Zusammenhang mit COVID-19 und einer möglicherweise stärker ausgeprägten Grippe- und Erkältungswelle in den kommenden Wochen, halten wir die Regelungen des Gemeinsame Bundesausschusses für sinnvoll, dass die telefonische Krankschreibung, bis zu sieben Tagen nach telefonischer Anamnese, weiterhin bis zum 31. März 2023 verlängert wurde“, sagt Franz Knieps. „Dies gilt allerdings nur bei Versicherten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik und keine COVID-19-Symptomatik aufweisen.“
Monatlicher Krankenstand – immer aktuell und auf dem Laufenden
Bereits seit mehr als einem Jahrzehnt bieten die Betriebskrankenkassen Monat für Monat für die Öffentlichkeit sehr aktuelle und ausführliche Analysen und Kennzahlen zum Krankenstand der Beschäftigten an. Ausführliche interaktiv aufbereitete Kennzahlen sowie weitere Materialien und Informationen zum Thema finden Sie unter: https://www.bkk-dachverband.de/statistik/monatlicher-krankenstand
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