Anhebung der steuerlichen Normalabschreibung auf 3 Prozent ist wichtiger Schritt für bezahlbaren Wohnungsbau

Der Bundestag berät morgen in zweiter und dritter Lesung über das Jahressteuergesetz 2022. Dieses beinhaltet eine Erhöhung der steuerlichen Normalabschreibung von 2 auf 3 Prozent und die „Fortsetzung“ der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau von 5 Prozent, die weiterhin zusätzlich zur steuerlichen Normalabschreibung in Anspruch genommen werden kann. Allerdings ist sie an den Neubaustandard Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse geknüpft.

Dazu Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

„Wir begrüßen die Anhebung des steuerlichen Normalabschreibungssatzes von 2 auf 3 Prozent ausdrücklich. Damit wird eine wichtige Maßnahme für das bezahlbare Bauen endlich umgesetzt, die von der sozial orientierten Wohnungswirtschaft schon lange gefordert wurde. Besonders begrüßen wir auch, dass die neue Regelung nun schon ab dem 1. Januar 2023 gelten soll.

Außerdem soll es eine „Fortsetzung“ der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau von jährlich 5 Prozent über vier Jahre für neue Bauvorhaben ab 2023 geben. Diese Sonderabschreibung ist zwar an den EH40-Standard geknüpft. Allerdings ist es richtig, dass mit der Sonderabschreibung, die zusätzlich zur höheren linearen AfA gewährt wird und bei der die maximalen Baukosten deutlich erhöht wurden, ein wichtiges Signal gesetzt wird. Grundsätzlich halten wir den EH40-Standard für den bezahlbaren Mehrfamilienhausbau jedoch für zu ambitioniert.

In Anbetracht der gestiegenen Zinsen, der explodierenden Baukosten und des Material- und Fachkräftemangels benötigen wir darüber hinaus aber tiefgreifende Maßnahmen, um den bezahlbaren Wohnungsbau in Deutschland wieder anzukurbeln. Ansonsten wird er zum Erliegen kommen.“

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