Nach der Hitzewelle ist vor der Hitzewelle: Ärzteparlament fordert Hitzeschutz für hessische Kliniken und Praxen

Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) fordert die Landesregierung auf, ein Förderprogramm für Hitzeschutzmaßnahmen in den hessischen Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Praxen einzuführen. Hitzeresilienz soll künftig Teil der gesundheitlichen Daseinsvorsorge sein. Erste Maßnahmen sollen bereits vor dem Sommer 2027 umgesetzt werden. Neben kurz- und mittelfristig wirksamen Anpassungsmaßnahmen fordert die LÄKH von Landes- und Bundesregierung auch eine langfristige Ursachenbekämpfung im Sinne eines konsequenten Klimaschutzes. Die Ärztinnen und Ärzte begründen ihre Forderung mit den Belastungen des letzten Sommers und der begründeten Aussicht auf weitere Hitzewellen in den kommenden Jahren.

Der außergewöhnlich heiße Sommer 2026 mit seinen hohen Durchschnitts- und Spitzentemperaturen habe die Gesundheit der Bevölkerung in hohem Maße belastet, erklärt die LÄKH, und nennt als besonders stark Betroffene ältere Menschen, chronisch Kranke, Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder sowie Patientinnen und Patienten, die bestimmte Medikamente einnehmen. Überhitzte Aufenthalts- und Behandlungsräume, unzureichender Sonnenschutz und fehlende nächtliche Abkühlung belasteten Patientinnen und Patienten ebenso wie die Beschäftigten im Gesundheitswesen. Die Klimaforschung zeige, dass die Wahrscheinlichkeit solcher Hitzeperioden sowohl in Bezug auf die Häufigkeit als auch die Intensität steigen werde. Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen benötigten Fördermittel für Hitzeschutzmaßnahmen, um sich entsprechend vorbereiten zu können. Denn eine Finanzierung aus den laufenden Erlösen sei nicht möglich, betonen die hessischen Ärztinnen und Ärzte.

Geforderte Maßnahmen: 

  • Einbeziehung von Hitzeschutz in die Planung, Finanzierung und den Betrieb von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
  • Entwicklung von Mindeststandards für Krankenhäuser, Arztpraxen, Medizinische Versorgungszentren und Pflegeeinrichtungen, welche bauliche und technische Maßnahmen sowie organisatorische Hitzeschutzkonzepte umfassen
  • Schaffung eines gemeinsamen Investitionsprogramms von Bund und Land
  • Regelmäßige und umfassende Aufklärung der Öffentlichkeit über die Gefahren von Hitzeperioden
  • Kombination kurz- und langfristiger Fördermaßnahmen
     
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