Kandidatinnen-Vorstellung zur Wahl der Schwäbischen WaldFee

Wer erobert als neunte Schwäbische WaldFee den Feenthron? In Kürze fällt in Oppenweiler bereits zum neunten Mal die Entscheidung, wer den Schwäbischen Wald ein Jahr lang als sympathische Markenbotschafterin repräsentieren wird.

Vier feenhafte Kandidatinnen aus den Kommunen Alfdorf, Berglen und Kaisersbach haben sich in diesem Jahr auf das Amt beworben. Am Dienstag 04. April 2023 entscheidet die Wahl-Jury, bestehend aus Landrat Dr. Richard Sigel, den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Mitgliedskommunen und den ehemaligen WaldFeen, wer die neue Amtsinhaberin werden soll. Das kleine aber feine Bewerberinnenfeld mit durchweg hervorragend geeigneten Kandidatinnen verspricht eine spannende Wahl.

Am Wahlabend stellen sich die Anwärterinnen persönlich vor und können bei der Fragerunde mit der amtierenden Schwäbischen WaldFee Kim-Laura Rützler ihr Wissen über die abwechslungsreiche Freizeitregion Schwäbischer Wald unter Beweis stellen. Zur Wahlveranstaltung sind Pressevertreter und Angehörige der Kandidatinnen eingeladen.

Die öffentliche Kür der neunten Schwäbischen WaldFee findet am Montag 1. Mai 2023 auf dem Kinder-Natur-Erlebnisfest in Berglen statt.

www.schwaebischerwald.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Schwäbischer Wald Tourismus e.V.
Alter Postplatz 10
71332 Waiblingen
Telefon: +49 (7151) 501-1376
Telefax: +49 (7151) 501-1188
http://www.schwaebischerwald.com

Ansprechpartner:
Sarah Zelder
Touristikmanagerin Stabsstelle Wirtschaftsförderung und Tourismus
Telefon: +49 (7151) 501-1376
E-Mail: S.Zelder@rems-murr-kreis.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel