Einigung bei RED III: Wichtige Weichenstellung für Erneuerbare Energien in der EU mit Licht- und Schattenseiten

„Die Einigung in den Trilog-Verhandlungen zur Erneuerbare-Energie-Richtlinie (RED III) ist ein wichtiges Element der europäischen Gesetzespakete Fit-for-55 und REPowerEU sowie ein notwendiger Schritt für die Transformation der Energieversorgung in der EU. Die Festlegung auf einen verbindlichen Anteil der Erneuerbare Energien von 42,5 Prozent am Endenergieverbrauch der EU bis 2030 hätte aber ambitionierter ausfallen müssen, denn nur Erneuerbare Energien sichern unsere Versorgung nachhaltig und zuverlässig“, so die Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE), Dr. Simone Peter.

„Kommission und EU-Parlament hatten einen Anteil von 45 Prozent Erneuerbare Energien bis 2030 vorgeschlagen. Dass nun 42,5 Prozent als Ziel ausgegeben werden und die restlichen 2,5 Prozent nur als weiches Ziel mit der Formulierung ‚die Staaten sollen sich bemühen, 45 Prozent zu erreichen‘ Eingang gefunden haben, ist bedauerlich.“ Hinzu komme ein neues, indikatives Gebäudeziel von 49 Prozent Erneuerbare Energien am Wärmebedarf in Gebäuden, im Verkehrssektor müssten 29 Prozent und in der Industrie bis 2030 42 Prozent des eingesetzten Wasserstoffes aus Erneuerbaren Energien kommen, und bis 2035 60 Prozent. “Die Sektorziele müssen angesichts des jüngsten dramatischen IPCC-Appells rechtzeitig überprüft und falsche Weichenstellungen vermieden werden. Gerade Wasserstoff muss von Anfang an grün sein. Teure fossile Brücken können wir uns nicht mehr leisten”, so Peter.

Für die Windenergie enthält die RED III-Richtlinie deutliche Verbesserungen. „Die Richtlinie führt dazu, dass Genehmigungsverfahren spürbar beschleunigt und vereinfacht werden. So werden wesentliche Regelungen der EU-Notfall-Verordnung verstetigt. Die Einführung von Beschleunigungsgebieten mit verkürzten Genehmigungsfristen von maximal 12 Monaten werten wir sehr positiv. Sie hat das Potenzial, den Zubau bei der Windenergie endlich zu entfesseln. Hier kommt es jetzt auf die Ausgestaltung der Details bei der nationalen Umsetzung an“, so Peter. Darüber hinaus würden die Belange der Erneuerbaren Energien und Netze EU-weit im überragenden öffentlichen Interesse stehen, was das Potenzial berge, den Erneuerbaren-Zubau insgesamt auch in anderen EU-Mitgliedstaaten zu entfesseln.

Aus Sicht der Bioenergie bringt die Einigung Licht und Schatten. „Die angedachte rückwirkende Einführung neuer Treibhausgasminderungskriterien für Biogasanlagen als Vergütungsvoraussetzung ist ein schwerer Schlag für die Biogasbranche. Dass hierbei für Bestandsanlagen höhere Anforderungen als für neu gebaute Anlagen gelten sollen, ist nicht nachvollziehbar. Die Regelung bedroht somit nicht nur den Anlagenbestand, sondern auch die Bereitschaft zu zukünftigen Investitionen. Die Bundesregierung muss in der Umsetzung jetzt dafür sorgen, dass es nicht zum Kahlschlag bei Biogasanlagen kommt, indem beispielsweise ausreichend Flexibilität bei der Berechnung und zusätzliche Standardwerte zur Verfügung gestellt werden sowie Nachweisverfahren auf ein Minimum beschränkt und ausreichend Übergangsfristen gewährt werden. Sonst droht, dass große Teile des Anlagenparks vom Netz gehen“, erläutert Peter. “Insgesamt wurde die Bioenergie weniger reglementiert als befürchtet, so dass nachhaltige heimische Potentiale weiterhin dezentral genutzt werden können. Die Verbrennung von Holz in Großkraftwerken sollte aber vermieden werden,” so Peter abschließend.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
EUREF-Campus 16
10829 Berlin
Telefon: +49 (30) 275817-00
Telefax: +49 (30) 275817020
http://www.bee-ev.de

Ansprechpartner:
Adrian Röhrig
Telefon: +49 (30) 2758170-16
E-Mail: presse@bee-ev.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel