Flüchtlingsgipfel gescheitert – Städte und Gemeinden enttäuscht

Der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Marco Trips, hält das Ergebnis des Flüchtlingsgipfels für ungenügend. Den Kommunen werde in den Abschlusserklärungen immer weitschweifig Dank und Anerkennung ausgesprochen, eine verlässliche Finanzierung bekomme man aber wieder nicht. Trips kritisiert deutlich: „Der Bund hat die Länder im November auf der letzten Ministerpräsidentenkonferenz über den Tisch gezogen, und die Länder haben es zu spät gemerkt. Durch die Pauschalierung hat sich der Bund seiner Finanzverantwortung in der Zuwanderungspolitik entzogen, obwohl allein er die Migration steuern kann.“

Sodann macht Trips eine einfache Rechnung auf: Bis 2022 habe der Bund 8.040 Euro pro Asylbewerber und Jahr (670 Euro monatlich) an die Länder gezahlt – als Betrag pro Kopf. Für 2023 hätten sich die Länder diese Zahlungen mit einer Einmalsumme pauschalieren lassen – nur viel zu niedrig. Auch die zusätzliche Milliarde fülle diese Lücke nicht wieder auf: „Niedersachsen erhält jetzt nach der zusätzlichen Milliarde insgesamt für 2023 nur 210 Millionen Euro vom Bund. Erwartet werden je nach Schätzung 30.000 bis 40.000 Flüchtlinge für Niedersachsen. Das Geld reicht aber höchstens für die Hälfte. Der Bund lässt die Länder hängen und die Kommunen im Stich“, hält Trips fest.

Die Schritte zur weiteren Begrenzung der Zuwanderung bewertet Trips ebenfalls kritisch: „Es ist gut, wenn Bund und Länder zum ersten Mal von der Notwendigkeit einer stärkeren Steuerung der Zuwanderung und einer Beschleunigung der Verfahren sprechen. Ich halte das allerdings für Lippenbekenntnisse. Die vorgeschlagenen Maßnahmen gehen in die richtige Richtung, sind aber viel zu wenig. Aus Sicht der Kommunen muss man sagen, dass es einer echten Begrenzung der ungesteuerten Zuwanderung mit Obergrenzen bedarf, anderenfalls wird die Unterbringung wie bisher spätestens ab Herbst nicht mehr möglich sein. Auch eine Beschulung und Betreuung in Kitas wie überhaupt eine Integration ist aufgrund fehlender Kapazitäten immer schwieriger. Statt eine verlässliche Perspektive und Finanzierung zu bekommen, hangeln wir uns von Ministerpräsidentenkonferenz zu Ministerpräsidentenkonferenz. Erst wurden wir auf einen Gipfel nach Ostern vertröstet, nun heißt es wieder warten bis kurz vor Weihnachten. Dies wird der Dringlichkeit nicht gerecht“, mahnt Trips an. Hinzukomme, dass das Ergebnis vom grünen Regierungspartner sogleich wieder in Frage gestellt werde. Den Kommunen werde so jedenfalls kein verlässlicher Handlungs- und Finanzrahmen gegeben.

Über Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund NSGB

Der Niedersächsische Städte und Gemeindebund (NSGB) ist der kommunale Spitzenverband der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen. Der Verband spricht für über 400 kreisangehörige Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen. Über 15.000 von 22.000 gewählten Mandatsträger:innen repräsentieren die genannten Gebietskörperschaften.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund NSGB
Arnswaldtstr. 28
30159 Hannover
Telefon: +49 (511) 30285-0
Telefax: +49 (511) 30285-830
http://www.nsgb.de

Ansprechpartner:
Dr. Stephan Meyn
Pressesprecher
Telefon: +49 (511) 30285-44
E-Mail: meyn@nsgb.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel