In dem BTGA-Praxisleitfaden werden aktive und passive Maßnahmen vorgestellt, die helfen, eine unzulässige Erwärmung des kalten Trinkwassers zu vermeiden. Dabei beziehen sich passive Maßnahmen auf bauliche Maßnahmen und Anordnungen im Bauwerk und die aktiven Maßnahmen wirken unmittelbar auf das Trinkwasser. Die zu wählenden Maßnahmen sind im Wesentlichen von den örtlichen Gegebenheiten, dem Gebäudetyp, dem Umsetzungsaufwand und von Bestand oder Neubau abhängig. Gebäudespezifisch kann eine Kombination aus passiven und aktiven Maßnahmen erforderlich sein.
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