DKR prüft die weiteren Handlungsoptionen nach finanzgerichtlicher Entscheidung

Der Deutsche Konsum REIT-AG (ISIN DE000A14KRD3) wurde heute vom Finanzgericht Berlin-Brandenburg mitgeteilt, dass die Klage der DKR auf Gewährung der Aussetzung der Vollziehung („AdV“) im Verfahren um den REIT-Prozess abgewiesen worden ist. Beschwerde wurde vom Finanzgericht nicht zugelassen.

Demnach hat die DKR zunächst Ertragsteuern für die Jahre 2016 bis 2020 nachzuzahlen (EUR 9,8 Mio.) sowie Steuervorauszahlungen für die Jahre 2022 und 2023 zu leisten (EUR 6,2 Mio.). Entsprechende Rückstellungen hatte die DKR dafür bereits vorsorglich gebildet.

Ungeachtet des Ergebnisses im AdV-Verfahren prüft die DKR in der Hauptsache um die Anerkennung des durch die Finanzverwaltung Potsdam angezweifelten REIT-Status aktuell die weiteren höherinstanzlichen Verfahrensmöglichkeiten und Erfolgsaussichten.

Aussagen über mögliche Auswirkungen auf die steuerlichen Veranlagungen für Aktionäre können derzeit nicht getroffen werden. Es wird empfohlen, dies individuell mit einem steuerlichen Berater zu prüfen.

Über Deutsche Konsum REIT-AG

Die Deutsche Konsum REIT-AG, Broderstorf, ist ein börsennotiertes Immobilienunternehmen mit Fokus auf deutsche Einzelhandelsimmobilien für Waren des täglichen Bedarfs an etablierten Mikrostandorten. Der Schwerpunkt der Aktivitäten der Gesellschaft liegt im Erwerb, in der Bewirtschaftung und in der Entwicklung der Nahversorgungsimmobilien mit dem Ziel einer stetigen Wertentwicklung und dem Heben stiller Reserven.

Die Aktien der Gesellschaft werden im Prime Standard der Deutschen Börse (ISIN: DE 000A14KRD3) sowie im Wege eines Zweitlistings an der JSE (JSE Limited) (Südafrika) gehandelt.

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