Ganztagsbetreuung im Grundschulalter: Eine einvernehmliche Lösung sieht anders aus!

Das Niedersächsische Kultusministerium hat am heutigen Tage einige Details zur künftigen Ausgestaltung der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter bekanntgegeben. Die darin enthaltenen Zusagen für Investitions- und Betriebskosten sind das einseitige Ergebnis erster Gespräche zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden, aber keinesfalls auskömmlich oder zufriedenstellend. Dr. Marco Trips, Präsident des Niedersächsischen Städte und Gemeindebundes, findet hierzu deutliche Worte:

„Wieder einmal bewirken der Bund und die Länder eine rechtliche Verpflichtung zulasten der Kommunen, ohne hierfür einen ausreichend finanziellen Rahmen zu schaffen. Dass Kultusministerin Hamburg Einigkeit bei der Umsetzung des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter beschwören möchte, ist aus ihrer Sicht nachvollziehbar. Die Probleme liegen jedoch vor Ort bei den Kommunen, die mit viel eigenem Geld bauliche Veränderungen vornehmen müssen und sich fragen, wo das geeignete Personal herkommen soll.“

Trips weist darauf hin, dass die zeitliche Vorgabe, den Rechtsanspruch ab dem Jahr 2026 zu verwirklichen, unrealistisch ist: „Weder eine gesetzliche Umsetzung noch der Entwurf einer Förderrichtlinie liegen uns vor. Das bedeutet für die Kommunen vor allem Planungsunsicherheit. Niemand auf Bundes- oder Landesebene möchte die Verantwortung für ein eigentlich notwendiges Moratorium in den Mund nehmen. Eine Aufgabe mit solchen Herausforderungen kommt auch zum völlig falschen Zeitpunkt. Die kommunalen Haushalte stehen mit dem Rücken zur Wand, gleichzeitig berät die Bundesregierung über ein Wachstumschancengesetz, das allein die niedersächsischen Städte und Gemeinden mehrere hundert Millionen Euro kosten wird.“

Abschließend hält Trips fest: „Wir verweigern uns der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter keineswegs. Wir können die bisherigen Zusagen des Landes aber mitnichten begrüßen oder bejubeln.“

Über Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund NSGB

Der Niedersächsische Städte und Gemeindebund (NSGB) ist der kommunale Spitzenverband der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen. Der Verband spricht für über 400 kreisangehörige Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen. Über 15.000 von 22.000 gewählten Mandatsträger:innen repräsentieren die genannten Gebietskörperschaften.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund NSGB
Arnswaldtstr. 28
30159 Hannover
Telefon: +49 (511) 30285-0
Telefax: +49 (511) 30285-830
http://www.nsgb.de

Ansprechpartner:
Dr. Stephan Meyn
Pressesprecher
Telefon: +49 (511) 30285-44
E-Mail: meyn@nsgb.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel