Verordnungen der klassischen Pille insgesamt weiter rückläufig

Der Anteil der GKV-versicherten Mädchen und Frauen, die kombinierte orale Kontrazeptiva (KOK) zur Verhütung auf Kosten der Krankenkasse verschrieben bekommen, ist seit Jahren rückläufig. Diese Tendenz hat sich auch im vergangenen Jahr noch einmal verstärkt. Der Verordnungsanteil sank um vier Prozentpunkte auf 28 Prozent (Grafik 1). Das zeigt eine aktuelle Analyse der GKV-Verordnungsdaten, die dem Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) vorliegen. Damit verliert die klassische Pille als Verhütungsmittel in der Altersgruppe bis 20 Jahre, ab 2019 bis 22 Jahre immer mehr an Bedeutung. So sank der jährliche Verbrauch in Rheinland-Pfalz von mehr als 17 Millionen Tagesdosen im Jahr 2013 auf rund 13,5 Millionen Tagesdosen im Jahr 2022.

Ebenso verstetigt sich der Trend hin zu risikoärmeren Pillen. Wurden im Jahr 2013 in Rheinland-Pfalz noch fast 66 Prozent jener Präparate mit einem höheren Risiko für tiefe Beinvenenthrombosen und Embolien verordnet, waren es 2022 nur noch rund 49 Prozent Die Pille wird für gesetzlich versicherte Mädchen und Frauen seit dem Jahr 2019 bis zum vollendeten 22. Lebensjahr von den Krankenkassen übernommen.

„Die Gründe für die Verstetigung dieser Entwicklungen sind vor allem die wachsende Informiertheit und  ein größeres Bewusstsein der Mädchen und jungen Frauen um die Mankos der klassischen Pille. Dass eine hormonelle Verhütung auch Risiken hat, wird gerade in den sozialen Medien immer stärker thematisiert“, sagt Dr. Martina Niemeyer, Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse. Die Entscheidung für ein Verhütungsmittel bleibe eine höchst individuelle Entscheidung, die nur unter gründlicher Abwägung der Risiken und des Nutzens getroffen werden sollte. Dazu gehöre aber auch der Fakt, dass die Pille seit mehr als 60 Jahren als eines der wirksamsten Verhütungsmittel gilt. Zudem würden Ärztinnen und Ärzte ihre Patientinnen auf Grundlage der medizinischen Vorerkrankungen und individuellen Lebensumstände beraten, und über unterschiedliche Risiken, auch bezüglich Thrombose oder Embolie aufklären.

Je nach Wirkstoffen und deren Kombination wird in Ein-, Zwei- oder Dreiphasen-Präparate unterschieden. Kombinierte hormonale Verhütungsmittel (KOK) wie die Pille enthalten immer zwei Arten von Hormonen: Östrogene und Gestagene. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 110 unterschiedliche KOK-Präparate verordnet. In Bezug auf Schwangerschaftsverhütung sind sämtliche Gestagene gleich wirksam. Als risikoärmer gelten kombinierte orale Kontrazeptiva, die unter anderem die Gestagene Levonorgestrel, Norethisteron und Norgestimat enthalten. Das Verhältnis zwischen risikoreicheren und risikoärmeren Präparaten hat sich im Zeitverlauf zugunsten der Pillen mit niedrigerem Risiko verbessert (Grafik 2). 

Verordnungsanteil der Minipille gestiegen

Frauen, die Kombinationspräparate nicht vertragen, können alternativ die Minipille nehmen, die ausschließlich Gestagen enthält. Der Verordnungsanteil der Minipille stieg von 0,85 Prozent im Jahr 2013 auf 2,78 Prozent im Jahr 2022. Andere Verhütungsformen wie Vaginalring und Hormonpflaster machen einen Anteil von zwei Prozent aus. Dies entspricht einem geringen Anstieg eines Prozents seit dem Jahr 2013 (Grafik 3). Dabei sind auch kontrazeptive Alternativen nicht risikolos: Vaginalringe und Hormonpflaster sind ebenso Hormonkombinationspräparate mit einem erhöhten thromboembolischen Risiko.

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