Energieeffizienzgesetz (EnEfG) lässt Chancen ungenutzt

Christian Seyfert: „Die Bundesregierung hat sich jüngst, richtigerweise, zum Ziel der Entbürokratisierung bekannt. Mit dem jetzt verabschiedeten Energieeffizienzgesetz geschieht leider das Gegenteil: Insgesamt sieben verschiedene Definitionen von Wirtschaftlichkeit bei Effizienzmaßnahmen kennt das neue Gesetz. Das ist leider das genaue Gegenteil von Entbürokratisierung.

Das jetzt im Bundestag beschlossene Energieeffizienzgesetz (EnEfG) lässt große Potentiale zur Bürokratievermeidung ungenutzt, urteilt der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft. Aus den Details des Gesetzes ergibt sich vielmehr zusätzlicher bürokratischer Aufwand. Dieser Effekt würde insbesondere in Verbindung mit dem geplanten Wärmeplanungsgesetz (WPG) noch weiter verstärkt.

„Die Bundesregierung hat sich jüngst, richtigerweise, zum Ziel der Entbürokratisierung bekannt. Mit dem jetzt verabschiedeten Energieeffizienzgesetz geschieht leider das Gegenteil: Insgesamt sieben verschiedene Definitionen von Wirtschaftlichkeit bei Effizienzmaßnahmen kennt das neue Gesetz. Das ist leider das genaue Gegenteil von Entbürokratisierung“, so Christian Seyfert, Hauptgeschäftsführer des VIK.

Bereits vor Verabschiedung des EnEfG kannte das deutsche Recht sechs verschiedene Legaldefinitionen der Wirtschaftlichkeit von Energieeffizienzmaßnahmen in fünf verschiedenen Normen. Diese unterscheiden sich u.a. hinsichtlich der Amortisationszeiten und Berechnungsmethoden. Das verursacht für die Unternehmen enormen Aufwand bei Planung, Zertifizierung und Nachweis dieser Maßnahmen. In der Praxis müssen Industriebetriebe für jedes einzelne Projekt eine Vielzahl von verschieden Berechnungen anstellen, um gesetzlichen Pflichten nachzukommen oder Entlastung zu erhalten. Eine sinnvolle Vereinheitlichung hätten hier einen großen Beitrag zur Reduktion von Bürokratie leisten können.

Bei den Regelungen zur Abwärmenutzung in der Industrie droht durch neue Abweichungen sogar zusätzliche Bürokratie. Hier besteht die Gefahr, dass Abwärme zur Nutzung in Wärmenetzen nicht konsistent als nachhaltige Energieform eingestuft wird.

„Der so verursachte Antrags- und Berechnungsaufwand bindet viel Personal in den Unternehmen, das eigentlich neue und innovative Lösungen entwickeln sollte. Der bürokratische Aufwand eines Gesetzes darf die geplanten Entlastungen nicht übersteige.“, gibt Christian Seyfert zu bedenken.

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