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Telemedizin regelhaft ermöglichen – Streichung des § 9 Heilmittelwerbegesetz (HWG)
Die Information über telemedizinische Angebote wird durch das in § 9 Heilmittelwerbegesetz (HWG) verankerte Werbeverbot stark eingeschränkt. Die Begründung für das weitreichende Werbeverbot bildet die
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