Photovoltaikpflicht mit Katasterlösung: Akzeptanz erhöhen, wirtschaftliche Zumutbarkeit sichern

In vielen deutschen Bundesländern steht sie für Neubauten und Sanierungen zur Diskussion, in Wien wurde sie bereits im April 2020, im Rahmen einer Bauverordnungsnovelle, in Begutachtung geschickt – die Rede ist von einer Photovoltaik-Pflicht. Diese Pflicht soll nun allerdings mit einer Katasterlösung einhergehen.

Laut dieser Lösung sollen Besitzer von Eigenheimen entscheiden können: Eine Photovoltaikanlage selbst zu installieren oder die Dachfläche in ein Kataster eintragen lassen, welches sicherstellt, dass Dritte die Dachfläche für Errichtung und Betrieb von Photovoltaikanlagen pachten können. Damit stellt man nicht nur die Wirtschaftlichkeit in den Vordergrund, sondern kann auch Akzeptanzprobleme in der Bevölkerung im Vorhinein abfedern.

Vorrang für Zumutbarkeit

Vor allem anderen muss die wirtschaftliche Zumutbarkeit für Eigentümer Vorrang haben. Um diese wirtschaftliche Machbarkeit sicherzustellen wird die Photovoltaik-Pflicht mit einer Nutzungs- und Katasterpflicht kombiniert. Durch den Verpachtungskataster kann sichergestellt werden, dass nur auf rentablen Dachflächen Photovoltaikanlagen errichtet werden – damit entfällt auch die zeit- und kostenfressende Wirtschaftlichkeitsprüfung einer Photovoltaikanlage.

Transparenz und Akzeptanz

Durch den öffentlich einsehbaren Verpachtungskataster soll vor allem Transparenz zwischen Angebot und Nachfrage geschaffen werden. Die Möglichkeit, zwischen den Eigentümern und den investitionswilligen zu vermitteln und der wirtschaftliche Gewinn, der durch die Verpachtung der Dächer gesichert ist, soll auch die Akzeptanz in der Bevölkerung für die notwendigen Schritte in der Energiewende erhöhen.

Contracting statt Verpachtung

Auch ohne die Lösung mit einem Kataster, der die Verpachtung von Flächen regelt, ist es jetzt schon möglich, eine ungenutzte Dachfläche gegen Vergütung zur Stromproduktion bereitzustellen. Die Sun Contracting Unternehmensgruppe bietet mit ihrem Geschäftsmodell Photovoltaik Contracting eine Möglichkeit an, die dieser Idee sehr nahekommt. Dächer oder sonstige Flächen werden gegen Bezahlung einer Miete oder Pacht von Sun Contracting zur Erzeugung sauberer Energie genutzt. Der erzeugte Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist und steht somit als Ökostrom im gesamten Strommix zur Verfügung.

Über die Sun Contracting AG

Die Sun Contracting AG und ihre Tochtergesellschaften sind seit Gründung der Unternehmensgruppe im Jahr 2010 erfolgreich am deutschsprachigen Photovoltaikmarkt tätig und besonders mit ihrem Modell Photovoltaik Contracting bekannt geworden. In Österreich, Deutschland und Liechtenstein betreibt die Unternehmensgruppe 283 Photovoltaikanlagen als Contracting und hält bei einer gesamt installierten und projektierten Photovoltaikleistung von 78 Megawattpeak. Doch nicht nur im Bereich Photovoltaik Contracting ist die Sun Contracting Gruppe sehr erfolgreich, auch im Bereich nachhaltiger Investments ist die Sun Contracting AG als Muttergesellschaft seit Jahren ein bekannter Marktteilnehmer. Derzeit liegen fünf Investmentprodukte zur Zeichnung auf, wovon vier in Form von Anleihen zeichenbar sind: Der Sun Contracting Registered EURO Bond 2020 und dessen Zwillingsprodukt der Sun Contracting Registered CHF Bond 2020, der Sun Contracting Registered Junior Bond 2020 und ganz neu emittiert: Der Sun Contracting Bearer Bond 2020 – die zweite Generation der depotfähigen Inhaberanleihe. Dieses Produkt hat durch die Depotfähigkeit und die Eignung für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag eine besondere Relevanz für Selbstständige und freiberuflich Selbstständige.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Sun Contracting AG
Landstrasse 15
FLFL-9496 Balzers
Telefon: +41 (44) 55100-40
http://www.sun-contracting.com

Ansprechpartner:
Victoria Nömayr
Telefon: +41 44 55 100 40
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel