Unternehmerinnen bei Notbetreuung in Kitas und Schulen berücksichtigen

Jasmin Arbabian-Vogel, Präsidentin des VdU zur Schließung der Kindergärten und Schulen:

„Unternehmerinnen in kleinen und mittelständischen Betrieben sowie Soloselbständige haben in den letzten Monaten mit enormer Kraftanstrengung und meistens unter Einsatz privater Rücklagen ihre Unternehmen durch die Krise manövriert und Arbeitsplätze gesichert. Viele von ihnen sind Mütter von kleinen Kindern. Die Schließung der Kindergärten und Schulen vor und nach den Weihnachtsferien verschärft die Lage für sie: Sie tun alles, um ihre Unternehmen in der Pandemie zu erhalten und agil an die veränderten Anforderungen anzupassen, müssen aktuell den Jahresabschluss machen, versuchen als Arbeitgeberinnen flexibel auf die Kinderbetreuungssituation der Beschäftigten einzugehen und gleichzeitig die Betreuung und das Homeschooling der eigenen Kinder zu Hause mit oder ohne Partner zu stemmen. Wie im ersten Lockdown im Frühjahr sind die Kinder von Unternehmer*innen in vielen Bundesländern trotzdem von der Notbetreuung in den Kindergärten und Schulen ausgenommen. Die Geschäftsführer*innen von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Soloselbständige müssen einen Anspruch auf Notbetreuung für ihre kleinen Kinder erhalten.“

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