NABU klagt gegen Weiterbau von Nord Stream 2

Der NABU hat am 3. Mai Klage gegen die vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ausgestellte Genehmigung der Gaspipeline Nord Stream 2 eingereicht. Die Klage betrifft den noch nicht fertiggestellten Pipelineabschnitt in der Ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands. Der Klage vorausgegangen war ein Widerspruchsverfahren, das seit dem Jahr 2018 lief und nach der zweiten Änderungsgenehmigung zuletzt im März 2021 erweitert wurde. Diesen Widerspruch hatte das BSH am 1. April 2021 abgewiesen. Deshalb bleibt nun nur der Klageweg, um den Schaden an der Ostsee zu begrenzen. Wegen der eingereichten Klage darf vorerst nicht im deutschen Teilabschnitt weitergebaut werden.

„Mit unserem vorausgegangen Widerspruchsverfahren haben wir erreicht, dass in der besonders sensiblen Winterrastzeit im Vogelschutzgebiet nicht gebaut werden konnte. Doch Nord Stream 2 zerstört auch direkt Lebensräume am Meeresboden auf einer Fläche von über 16 Fußballfeldern, der Einflussbereich insgesamt ist mehr als zehn Mal so groß“, so NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger, „Eingriffe in Ökosysteme müssen laut Naturschutzrecht vorrangig durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden. Das Bundesamt für Naturschutz hatte deshalb gefordert, geschädigte Riffe wiederherzustellen. Doch Nord Stream 2 soll sich stattdessen mit einem Ersatzgeld freikaufen können. Das wird dem kritischen Zustand der Ostsee keinesfalls gerecht. Daneben stellt sich immer drängender die Frage, ob wir diese Pipeline überhaupt brauchen. Das Projekt ist ein Dinosaurier fossiler Infrastruktur und gefährdet beispielsweise laut Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung die Energiewende.“

Hintergrund: https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/meere/lebensraum-meer/gefahren/29214.html

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