Aktuelle BAföG-Anpassungsnovelle als erstes – strukturelle Reform als nächstes

  • Stellungnahme des Deutschen Studentenwerks (DSW) zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für eine 27. BAföG-Novelle
  • Vor allem quantitative Anpassungen geplant zum Wintersemester 2022/2023
  • Unterstützung für Erhöhung der Elternfreibeträge um 20%, Kritik an der Anhebung der Bedarfssätze um nur 5%
  • DSW-Generalsekretär Matthias Anbuhl: „Es ist gut, dass als erstes eine rasche Anpassungs-Novelle kommt – und dann eine strukturelle Reform als nächstes“
  • Anbuhl: „Gesamtbewertung der BAföG-Pläne der Bundesregierung erst möglich, wenn beides vorliegt“

Aus Sicht des Deutschen Studentenwerks (DSW), des Verbands der Studenten- und Studierendenwerke, die das BAföG für Studierende umsetzen, ist es richtig, bereits zum kommenden Wintersemester 2022/2023 in einem ersten Schritt vor allem quantitative Anpassungen beim BAföG vorzunehmen, wie sie das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit dem Entwurf für eine 27. BAföG-Novelle derzeit plant. Dann müssten aber als nächster Schritt in dieser Legislaturperiode strukturelle Reformen angegangen werden. Kritik übt das DSW an der aus seiner Sicht zu geringen, geplanten Anhebung der BAföG-Bedarfssätze um lediglich 5%.

Zu den Plänen des BMBF für eine 27. BAföG-Novelle erklärt DSW-Generalsekretär Matthias Anbuhl:

„Angesichts des enormen Reformbedarfs beim BAföG ist es richtig, in zwei Schritten vorzugehen, wie es Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger vorhat: erst eine schnelle Gesetzes-Novelle mit quantitativen Anhebungen, damit den Studierenden nicht weitere BAföG-Nullrunden zugemutet werden müssen, dann in einem zweiten Schritt eine grundlegende Strukturreform, um das BAföG an die Studien- und Lebenswirklichkeit der Studierenden anzupassen und es elternunabhängiger, einfacher und digitaler zu machen.

Dass mit der nun geplanten Anpassungs-Novelle die Elternfreibeträge auf einen Schlag gleich um 20% erhöht werden, ist eine echte Hausnummer. Dieser große Schritt kann einen Beitrag dazu leisten, dass endlich die von den Vorgänger-Bundesregierungen versprochene Trendwende eintritt und wieder mehr Studierende BAföG bekommen. Wichtig ist: Das darf kein Einmaleffekt sein; auch in der ‚zweiten Stufe‘ der BAföG-Reform später in dieser Legislaturperiode muss bei den Elternfreibeträgen nochmal nachgelegt werden.

Die auffälligste Schwachstelle der aktuellen BAföG-Anpassung ist, dass die Bedarfssätze gerade mal nur um 5% angehoben werden sollen. Diese recht mickrige Erhöhung dürfte durch die aktuelle Inflation gleich wieder aufgefressen werden, zumal die Verbraucherpreise insbesondere für Energie und Lebensmittel weiter steigen dürften. Diese Minimalkorrektur reicht bei weitem nicht aus.

Eine Gesamtbewertung der BAföG-Reform der Bundesregierung muss die aktuelle Gesetzesnovellierung als ersten und dann die grundlegende BAföG-Reform als zweiten Schritt in den Blick nehmen. Erst wenn beides feststeht, kann man fairerweise bewerten, ob die Ampel als starkes BAföG-Bündnis und Bettina Stark-Watzinger als BAföG-Ministerin in die Geschichtsbücher eingehen werden.“

DSW-Stellungnahme zum BMBF-Referentenentwurf für eine 27. BAföG-Novelle:
https://www.studentenwerke.de/de/content/stellungnahme-DSW-Referentenentwurf-27-BAfoeG-Novelle

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